KOSTENERSTATTUNG & ABRECHNUNG:


Eine osteopathische Behandlungseinheit dauert 45 bis 60 Minuten. Der erste Termin beinhaltet eine gründliche Anamnese und Befunderhebung. Anzahl und Frequenz der Behandlungen werden individuell bestimmt.

 

Osteopathie zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und gilt als Privatleistung.

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen jedoch die Kosten für Osteopathie. Voraussetzung ist meist die Vorlage einer schriftlichen Empfehlung dieser Behandlungsform durch Ihren Arzt. 

Eine Übersicht über die Leistungen der einzelnen Kassen finden Sie hier.

Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, erstattet Ihnen diese in der Regel anteilig die Kosten. 

Auch Privat- und Beihilfeversicherten werden die Kosten in den meisten Fällen zumindest anteilig erstattet.

 

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) unter Verwendung von Analogziffern.

 

Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung.